Allgemeine Bestimmungen

  1. Dieses Schießen ist für Schützen des In- und Auslandes offen. Nicht zugelassen sind Personen, die vom Österreichischen Schützenbund (ÖSB) oder von einem Landesverband gesperrt sind bzw. für welche ein aufrechtes Waffenverbot besteht.
  2. Durch die Teilnahme erkennt jeder Teilnehmer dieses Ladschreiben an.
  3. Der Stand darf erst verlassen werden, wenn die begonnene Serie fertig geschossen oder diese gestrichen wurde.
  4. Schüsse auf fremden Scheiben werden als Nullen gewertet.
  5. Reklamationen während des Schießens werden von der Schießleitung entgegengenommen und von der Jury des jeweiligen Schießstandes endgültig entschieden. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist.
  6. Die Reihung der Serien erfolgt entsprechend den Regeln (ISSF 6.15.1).
  7. Bei Treffergleichstand zählt der nächstbeste Teiler für die Reihung.
  8. Beim Aufgelegt-Schießen sind Auflagen entsprechend der Österreichischen Schießordnung 7.1.4 zu verwenden. Der Vorderschaft liegt auf der Auflage auf und darf mit der Hand gestützt werden. Der Hinterschaft darf nicht auf den Tisch aufgelegt werden.
  9. Für Fragen, die durch dieses Ladschreiben nicht geregelt sind, ist die Tiroler Schießordnung in Verbindung mit der Österreichischen Schießordnung sowie der Schießordnung der ISSF maßgebend. Für die Schützenkompaniewertung gilt zusätzlich die Schießordnung des Bundes der Tiroler Schützenkompanien.
  10. Waffen: Kleinkaliber (KK) Gewehr .22, Luftdruckwaffen: Luftgewehr (LG) und Luftpistole (LP).
  11. Reihenfolge beim Schießen: Der Zutritt zu den Ständen richtet sich nach der Reihenfolge der Anmeldung. Bei großem Andrang kann die Schießzeit auf 40 Minuten eingeschränkt werden.
  12. Für Unfälle sowie Sachbeschädigung, die durch nicht sachgemäße Handhabung der Waffe verursacht werden, haftet der Schütze. Ebenso haftet der Veranstalter nicht für das Abhandenkommen irgendwelcher Gegenstände. Der Anweisungen der Standaufsicht ist unbedingt Folge zu leisten. Das Sicherheitsfähnchen ist zu verwenden.
  13. Preise, die nicht abgeholt wurden, werden dem Gewinner auf eigene Kosten und Risiko zugestellt.
  14. Aufgrund der Einwilligung der betroffenen Person nach Art. 6 Abs. 1 lit, a-c DSGVO werden die personenbezogenen Daten der betroffenen Person, soweit diese für die Leistungs-/Ergebniserfassung bzw. Ergebnismanagement im Zusammenhang mit der Anmeldung oder Teilnahme am Tiroler Landesschießen 2025 erforderlich sind, gespeichert und auch nach Art. 17 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 89 DSGVO für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke und berechtigte Interessen des Verantwortlichen gespeichert und öffentlich zugänglich gemacht. Dies wird von der betroffenen Person ausdrücklich zur Kenntnis genommen.
  15. Während dieser Veranstaltung werden Foto-/ Videoaufnahmen angefertigt und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Darstellung unserer Aktivitäten in Online- (z.B. Website, Social-Media-Kanäle, Dorfchronik) und Printmedien (z.B. Broschüren, Zeitungen, Folder, etc.) veröffentlicht und zu Dokumentations-
    und Chronikzwecken gespeichert. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Berichterstattung, Information und Dokumentation der Veranstaltung.
  16. Dieses Ladschreiben wurde vom Tiroler Landesschützenbund (TLSB) und vom Bund der Tiroler Schützenkompanien (BTSK) genehmigt.